Vorschau-Modus: Inhalte und Zuständigkeiten können noch ungeprüfte Entwürfe enthalten. Zum Adminbereich
Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen oder Verkehr: 110 oder 112. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
Waltrop · ändern

Prüfung erforderlich

Ihre Handlungsempfehlung

Vermutlich jagdbares Wild

Verletztes oder krankes jagdbares Wild nicht eigenmächtig aufnehmen oder transportieren. Standort und Zustand melden; Polizei, Ordnungsamt oder die zuständige Stelle können die jagdausübungsberechtigte Person ermitteln. Bei Verkehrsgefahr 110.

Die im Protokoll verwendete rechtliche Bewertung muss vor Veröffentlichung juristisch geprüft werden.

Polizei

Jagdbehörde

Für die Jagdbehörde ist noch kein freigegebener Kontakt hinterlegt.

Kreisleitstelle, soweit für die Stadt freigegeben

Nur bei akuter Gefahr 112 wählen. Für sonstige Fälle Ordnungsamt oder Polizei kontaktieren.