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Grundlagen

Wildtiere und Zuständigkeiten

Gesunde Wildtiere sind meist keine Fundtiere; für Jagd- und Artenschutz gelten Sonderwege.

Redaktioneller Entwurf
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Wildtiere fallen nicht automatisch unter den Fundtierweg. Gesunde Tiere sollen grundsätzlich in Ruhe gelassen werden. Für verletztes oder krankes jagdbares Wild sollen Polizei, Ordnungsamt oder die zuständige jagdliche Stelle eingeschaltet werden; eine eigenmächtige Mitnahme ist zu vermeiden.

Bei geschützten Arten ist die Artenschutzbehörde einzubeziehen. Das Ausgangsprotokoll beschreibt für viele andere Wildtiere keine allgemeine öffentliche Aufnahmestelle, sodass geprüfte private und ehrenamtliche Hilfe benötigt wird.